Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einem Verbot der Handynutzung während der Arbeitszeit
17.08.10 (Allgemein, Arbeitsrecht)
In einem dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 30.10.2009 – 6 TaBV 33/09)vorliegenden Fall war zu entscheiden, ob das Verbot eines Arbeitgebers, während der Arbeitszeit private Handys benutzen zu dürfen, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt. Im zu entscheidenden Fall hatte die beklagte Arbeitgeberin, ein Altenpflegeheim mit ca. 100 […]