Allgemein
Eigenbedarfskündigung: Lebensgefährte muss nicht namentlich genannt werden
Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 30.04.2014 zum Az. VIII ZR 107/13 muss der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung zwar die Person namentlich benennen, die als Familienangehörige die Wohnung beziehen soll, doch ist er nicht verpflichtet, auch den Namen des Lebensgefährten dieser Person zu offenbaren. (mehr …)