Fluglehrer und Flugschüler fliegen meistens unversichert
15.07.10 (Allgemein, Luftrecht, Versicherungsrecht)
Was viele Flugschüler und Fluglehrer nicht wissen: Für sie ist meistens nur eine Sitzplatz-Unfallversicherung abgeschlossen, die nur einen pauschalierten Schadensersatz für Invalidität und Tod bietet. Wird der Flugschüler bei einem Schulungsunfall verletzt, so besteht hierfür regelmäßig kein Versicherungsschutz. In der Passagier-Haftpflichtversicherung besteht nämlich keine Deckung für den Flugschüler.