Was viele Flugschüler und Fluglehrer nicht wissen:

Für sie ist meistens nur eine Sitzplatz-Unfallversicherung abgeschlossen, die nur einen pauschalierten Schadensersatz für Invalidität und Tod bietet.

Wird der Flugschüler bei einem Schulungsunfall verletzt, so besteht hierfür regelmäßig kein Versicherungsschutz. In der Passagier-Haftpflichtversicherung besteht nämlich keine Deckung für den Flugschüler. 

Die Haftpflichtversicherung eines Flugzeuges deckt nur Schäden Dritter außerhalb des Luftfahrzeuges ab. Die Passagier-Haftpflicht, wie ihr Name schon sagt, Schäden von Passagieren, also von Personen, die an der Flugdurchführung nicht beteiligt sind.

Will man Schüler und Lehrer nicht unversichert fliegen lassen, gibt es eine Lösung, nämlich der Abschluss einer Fluglehrer-Haftpflichtversicherung, welche die Deckungslücke schließt.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg

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