Allgemein
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgehoben bei geringer Schadenshöhe
Es entspricht der Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg, dass im Falle einer Unfallflucht regelmäßig die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen wird, wenn ein Sachschaden von über 1.500,00 € vorliegt. In diesen Fällen wird bereits vorab nach § 111 a StPO der Führerschein beschlagnahmt. Die Besonderheit in dem hier zu entscheidenden Weiterlesen…