Allgemein
Kündigung gerechtfertigt: Mieter haftet selbst für verzögerte Zahlungen des Jobcenters
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 04.02.2015 zum Aktenzeichen VIII ZR 175/14 kann sich der Mieter gegen eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht damit verteidigen, dass öffentliche Stellen, wie z. B. das Jobcenter, rechtzeitig beantragte Leistungen nicht ausgezahlt haben. Im Einzelnen: (mehr …)