Wer bekommt die Kaution zurück?

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Leonberg vom 03.02.2015 zum Az. 4 C 46914 soll nach beendetem Mietverhältnis nur derjenige der beiden Mieter Anspruch auf Rückzahlung der Kaution haben, auf dessen Namen das ursprüngliche Kautionssparbuch lief.

Im vorliegenden Fall hatten die Mieterin A und ihr Lebensgefährte B eine Wohnung angemietet und stritten nun nach ordnungsgemäßer Rückgabe derselben um Rückzahlung der Kaution. (mehr …)

Von Sina, vor

Kein Zugriff auf die Kaution während des Mietverhältnisses

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 07.05.2014 zum Az. VIII ZR 234/13 ist es einem Vermieter verwehrt, während eines laufenden Mietverhältnisses wegen streitiger Forderungen auf die vom Mieter geleistete Kaution zurückzugreifen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich im Mietvertrag eine Zusatzvereinbarung findet, nach der sich der Vermieter wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen kann. (mehr …)

Von Sina, vor

Kaution des Mieters bleibt auch nach mehreren Eigentumswechseln sicher

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 01.06.2011 zum Az. VIII ZR 304/10 haftet ein Vermieter seinem Mieter auf Rückgabe der Kaution bzw. einer gegebenen Mietbürgschaft, selbst wenn dieser Vermieter die Mietsicherheit persönlich nie erhalten hat. Dies gilt nach Auffassung des BGH selbst für den Fall, dass das vermietete Objekt vorher schon einmal verkauft und die Mietsicherheit hierbei schon nicht weitergegeben wurde. (mehr …)

Von Sina, vor
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