Treuwidrige Vereitelung der Beschäftigungsmöglichkeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 01.07.2007 – 2 AZR 710/05) hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine betriebsbedingte Kündigung wirksam war.

In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt war der klagende Arbeitnehmer bei der beklagten Arbeitgeberin, einem Haushaltsgerätehersteller, zuletzt als Leiter der elektronischen Fertigungssteuerung beschäftigt.

Im Jahre 2002 kam es zwischen den Parteien zu Unstimmigkeiten, die in einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers und einer wenig später erklärten ordentlichen Kündigung mündeten.

Das in erster Instanz entscheidende Arbeitsgericht Mannheim hatte sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam erklärt.  (mehr …)

Von Sina, vor