90-Tage-Regel – Fliegen mit Sicherheitspilot unzulässig?
10.08.10 (Allgemein, Luftrecht)
Das Luftfahrt-Bundesamt stiftet mal wieder Verwirrung: Auf eine Anfrage der AOPA hin teilte das Luftfahrt-Bundesamt mit, dass wegen der 90-Tage-Regel des § 122 LuftPersV die Mitnahme eines Lizenzinhabers als “Fluglehrer” unzulässig sei. Die in vielen Vereinen durchgeführte Regel, dass man zu Saisonbeginn einen erfahrenen Piloten als Sicherheitspilot mitnimmt, scheint damit in Gefahr.