Allgemein
Vermieter muss Post seines Ex-Mieters aufbewahren und aushändigen
Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichtes Darmstadt (Beschluss vom 30.12.2013, Az: 25 T 138/13) ist der Vermieter verpflichtet, sich um die noch ankommende Post seines Ex-Mieters zu kümmern, ihn zu benachrichtigen und sie ihm gegebenenfalls auch auszuhändigen. (mehr …)