Schadensersatz für Annullierung eines Fluges umfasst sowohl materiellen als auch immateriellen Schaden
14.12.11 (Allgemein, Versicherungsrecht, Zivilrecht)
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 13.10.2011 festgestellt, dass der Schadensersatz gemäß Verordnung EG 261/2004 sowohl materiellen als auch immateriellen Schadensersatz umfasst. Die Beklagte Gesellschaft, die Air France, hatte vorgetragen, dass ein immaterieller Schaden nicht beansprucht werden könne.