Schönheitsreparaturklausel im Gewerbemietrecht
06.04.11 (Allgemein, Mietrecht)
Das Kammergericht in Berlin hat durch Beschluss vom 17.05.2010 zum Aktenzeichen 8 U 17/10 festgestellt, dass auch im Gewerbemietrecht eine formularmäßige Mietvertragsklausel unzulässig ist, die vorsieht, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt und nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf. Der BGH hatte schon vor drei Jahren für das Wohnraummietverhältnis am [...]