Gerichtsstand bei Klage gegen Versicherer am Wohnort des Versicherten – § 215 VVG n.F. gilt auch für Altverträge

Nach früherem Recht, nämlich dem alten VVG, welches grundsätzlich zunächst für Verträge bis 01.01.2008 gilt, war es so, dass ein Versicherter, wenn es zum Streit über Versicherungsleistungen kam, den Versicherer am Sitz des Versicherers verklagen musste. Dieses war für den Versicherungsnehmer mit ganz erheblichem Aufwand und erheblichen Mehrkosten verbunden. Manchmal kam noch eine schwierige lokale Rechtsprechung hinzu, beispielsweise bei einem großen Versicherer in Nürnberg, der von dem lokalen Landgericht immer sehr gnädig behandelt wurde. (mehr …)