Allgemein
Namensschilder sind keine Betriebskosten
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Augsburg vom 11.01.2012 (Az. 21 C 4988/11) darf der Vermieter die Kosten für Namensschilder neu eingezogener Mieter nicht über die Betriebskosten abrechnen und damit allen Mietern anteilig in Rechnung stellen. (mehr …)