Modernisierungsmieterhöhung: Instandsetzungsaufwand kann auch durch Angabe einer Quote ermittelt werden
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 17.12.2014 zum Az. VIII ZR 88/13 ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, Instandsetzungsmaßnahmen, die bei Beginn einer Modernisierung fällig wären, kostenmäßig aus der Modernisierung herauszurechnen. Dieser Kostenanteil darf nicht in die Modernisierungsmieterhöhung einfließen. (mehr …)