Beweislast für Mängel der Kaufsache nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

Der BGH (Urteil vom 09.03.2011 – VIII ZR 266/09) hatte über die immer wieder auftretende Frage zu entscheiden, wer die Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten durch den Verkäufer trägt.

Im hier streitgegenständlichen Fall beanstandete der klagende Käufer bereits kurz nach Übergabe eines von der Beklagten erworbenen Neuwagens verschiedene Mängel, darunter ein Fehler des Motors, der sich in Zündaussetzern, sporadischem Leistungsverlust und Rütteln des Motors zeigte.  (mehr …)

Von Sina, vor

Ansprüche von Landwirten, die von dem Dioxinskandal betroffen sind

In dem nachfolgenden Artikel beschäftigt sich RA Jens Poppe mit den Ansprüchen, die Landwirten zustehen, die von dem sog. Dioxinskandal betroffen sind. Erörtert werden Ansprüche aus dem Kaufvertrag über das – vermeintlich oder tatsächlich – verseuchte Futtermittel, Ansprüche aus § 823 Abs. I BGB unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung und dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Abschließend wird dargestellt, was die betroffenen Landwirte im Rahmen der Insolvenz des Unternehmens Harles & Jentzsch aus Uetersen, das den Skandal vorrangig ausgelöst hat, zu beachten ist. (mehr …)