Probezeitkündigung – Schadenersatz – Entschädigungsanspruch

Das Landesarbeitsgericht Bremen (Urteil vom 29.06.2010 – 1 Sa 29/10) hatte über folgende Frage zu entscheiden: Steht die sog. „Ausschließlichkeitsanordnung“ des § 2 IV AGG, wonach für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz gelten, dem Entschädigungsanspruch nach § 15 II AGG entgegen?

Im hier zu entscheidenden Fall stritten die Parteien um einen Schadenersatz- bzw. Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit einer Probezeitkündigung.

Die beklagte Arbeitgeberin, ein Logistikunternehmen, hatte die klagende Arbeitnehmerin, die deutsche Staatsangehörige ist, jedoch mit einem russischen Akzent spricht, im Rahmen der Probezeit gekündigt. (mehr …)

Von Sina, vor