Berechtigung des Arbeitgebers zum Vorschreiben des Tragens von Dienstkleidung etc.

Wir werden häufiger von Seiten der Mandanten – sei es von Seiten der Arbeitgeber oder von Seiten der Arbeitnehmer – gefragt, ob der Arbeitnehmer berechtigt ist, selbst zu entscheiden, was er am Arbeitsplatz trägt oder ob der Arbeitgeber ihm dieses vorschreiben darf.

Insbesondere kommt diese Frage in besonders heißen Sommern und unklimatisierten Büros auf, wenn nämlich gerade die männlichen Angestellten gern ihren Anzug los werden würden und statt dessen in kurzer Hose und T-Shirt am Arbeitsplatz erscheinen möchten.  (mehr …)

Von Sina, vor