Mieter muss voraus schauende Modernisierung dulden

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 06.05.2010 – Aktenzeichen: 33 C 4250/09-26 – muss der Mieter dulden, dass der Vermieter die Nachtspeicherheizung auf eine moderne Zentralheizung umstellt, obwohl nach der EnEV2009 Nachtspeicherheizungen, die vor 1990 aufgestellt wurden, noch bis 2020 betrieben werden dürfen. Wenn der Vermieter vorausschauend und Weiterlesen…

Von Sina, vor