Bearbeitungsgebühr derzeit nicht beim Mieter durchsetzbar

Dauerbrenner in der Rechtsprechung ist die Frage, ob der Vermieter für den Aufwand, den er bei einer Neuvermietung hat (Besichtigungstermin, Kosten für Inserate, Ausfertigung des neuen Vertrages usw.) eine pauschale Bearbeitungsgebühr vom neuen Mieter fordern darf. Während diese vor einigen Jahren noch für zulässig erachtet wurde, haben sich die Hamburger Richter inzwischen darauf verständigt, dass diese Kosten nicht wirksam zu Lasten des Mieters vereinbart werden können.  (mehr …)

Von Sina, vor