Kaution des Mieters bleibt auch nach mehreren Eigentumswechseln sicher

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 01.06.2011 zum Az. VIII ZR 304/10 haftet ein Vermieter seinem Mieter auf Rückgabe der Kaution bzw. einer gegebenen Mietbürgschaft, selbst wenn dieser Vermieter die Mietsicherheit persönlich nie erhalten hat. Dies gilt nach Auffassung des BGH selbst für den Fall, dass das vermietete Objekt vorher schon einmal verkauft und die Mietsicherheit hierbei schon nicht weitergegeben wurde. (mehr …)

Von Sina, vor