Mieter haften gemeinsam für Energieverbrauch

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 22.07.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 313/13 muss ein Mitmieter für den Stromverbrauch aufkommen, den der andere Mieter im Objekt verursacht hat. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter einer Wohnung den im Haus vorhandenen Gasanschluss genutzt und seine Wohnung geheizt, ohne mit dem zuständigen Versorger einen entsprechenden Liefervertrag abzuschließen. Dies fiel erst auf, als schon 6.900,00 € Rückstand an Gaskosten entstanden waren. Mitmieter der Wohnung war eine zweite Person, die in der Wohnung nie gelebt, sondern nur den Mietvertrag mit unterschrieben hatte. (mehr …)

Von Sina, vor