EU-US Privacy Shield bleibt vorerst in Kraft

Die Fa. Digital Rights Ireland Ltd. ist mit ihrer Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der EU-Kommission zum EU-US Privacy Shield vorerst gescheitert. Der EU-US Privacy Shield gilt als  Nachfolger von „Safe Harbour“ und ist Grundlage für Datenübermittlungen in die USA. Mit Beschluss vom 22.11.2017 (T-670/16) hat das Europäische Gericht erster Instanz Weiterlesen…

Von Sina, vor