Fliegerärztliche Untersuchung – Offenlegung sämtlicher Befunde gegenüber dem LBA?

StandardKünftig heißt es beim Fliegerarzt: Hosen runter, und zwar nicht nur praktisch, sondern, wenn es nach dem Willen des LBA geht, hinsichtlich sämtlicher Befunde.

Das LBA versucht zur Zeit massiv zu erreichen, dass ihm bei jeder fliegerärztlichen Untersuchung! sämtliche Befunde jedes Piloten übermittelt werden müssen.

Was das LBA mit den ungeheuren Datenmengen anfangen will, die dann anfallen, bleibt wohl Geheimnis der Behörde. (mehr …)

Von Sina, vor

Gute Neuigkeiten für Fliegerärzte – die Altersgrenze fällt

Die fliegerärztlichen Sachverständigen in der Bundesrepublik Deutschland dürfen nur bis zum 68. Lebensjahr tätig sein. Danach wird ihnen die Anerkennung entzogen. Durch diese Regelung hat es tragische persönliche Schicksale gegeben. Viele fliegerärztliche Sachverständige haben sich die fliegerärztliche Praxis neben der (kassenärztlichen) Allgemeinpraxis aufgebaut und wollten nach Übergabe der kassenärztlichen Praxis an einen Nachfolger weiterhin als Fliegerarzt tätig sein. Dieses wäre für den Fliegerarzt attraktiv, da er nicht von einem Tag auf den anderen in die Rente abgeschoben wird, sondern seinen Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten kann. Auch im Sinne der Flugsicherheit ist es sinnvoll, erfahrene Fliegerärzte, die gerne weiter tätig sein möchten, weiterhin die Tätigkeit zu gestatten. Wenn der Fliegerarzt sich weiter fortbildet und medizinisch „auf der Höhe“ ist, dann ist sein Erfahrungsschatz ein wichtiger Baustein für den flugmedizinischen Dienst. (mehr …)

Von Sina, vor