Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 24.07.2013 zum Az. XII ZR 104/12 entsteht ein Schriftformmangel im Sinne von § 550 BGB nicht dadurch, dass die Parteien im Mietvertrag keinen datumsmäßig festgeschriebenen Mietvertragsbeginn vereinbart haben. (mehr …)