Maximal ein Hund pro Wohnung gestattet
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes München vom 12.05.2014 zum Aktenzeichen 424 C 28654/13 ist es Mietern in einer Wohnung in der Regel nicht gestattet, mehr als einen Hund zu halten. (mehr …)
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes München vom 12.05.2014 zum Aktenzeichen 424 C 28654/13 ist es Mietern in einer Wohnung in der Regel nicht gestattet, mehr als einen Hund zu halten. (mehr …)
Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 06.05.2014 zum Aktenzeichen 6 S 45/14 muss der Mieter auch bei gestatteter Hundehaltung bei Mietende dafür sorgen, dass die Schäden beseitigt werden, die sein Hund in der Wohnung angerichtet hat. Im vorliegenden Fall streiten die Parteien bei Mietende um Kratzer im Parkett, die der – genehmigte – Hund des Mieters angerichtet hatte. (mehr …)
Nach einem Beschluss des BGH vom 22.01.2013 zum Aktenzeichen VIII ZR 329/11 kommt es für die Frage, ob der Mieter in seiner Mietwohnung einen Hund halten darf, allein darauf an, welche mietvertraglichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter existieren. (mehr …)