Kunstflug in Rheinland-Pfalz doch verboten – Kunstflug in Deutschland künftig ein Problem?

Der Kampf um Kunstflug in Rheinland-Pfalz geht weiter:

Das Bundesverkehrsministerium soll der DFS mitgeteilt haben, dass Kunstflug über Rheinhessen wegen der dichten Besiedelung grundsätzlich verboten sei.

Zunächst verwundert, dass hier scheinbar eine interne Verwaltungsanweisung geltendes Recht ändern soll. Grundsätzlich gilt § 1 LuftVG (Luftverkehrsgesetz):

Die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge ist frei. (mehr …)