BGH: Überbelastung des Gewerberaummieters: Kein Konkurrenzschutz + Betriebspflicht kann Recht zur fristlosen Kündigung des Mieters begründen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 26.2.2020 XII ZR 51/19 ist es dem Vermieter nicht gestattet, dem Mieter in einem Formularmietvertrag sowohl eine Betriebspflicht für die Räumlichkeiten wie auch eine Sortimentsbindung bei gleichzeitigem kompletten Ausschluss jeglichen Konkurrenzschutzes aufzuerlegen. Dies sei eine Überbelastung des Mieters, so der BGH. Wenn der Vermieter den Weiterlesen…

Von Sina, vor