Mieter muss Instandsetzungsarbeiten/Modernisierungsarbeiten auch tagsüber dulden

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Lichtenberg vom 04.04.2014 zum Aktenzeichen 18 C 366/13 darf der Mieter den Vermieter bei geplanten Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten nicht auf die Abendstunden verweisen, selbst wenn er berufstätig ist, sondern muss eine Durchführung der Arbeiten in der Zeit zwischen 10 Uhr und 13 Uhr oder 15 Uhr bis 18 Uhr ermöglichen. (mehr …)

Mehr Entscheidungsfreiheit des Vermieters bei der Modernisierung

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 14.09.2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 10/11 muss ein Vermieter dem Mieter nicht beliebige Modernisierungsarbeiten in der Wohnung gestatten, die diese auf eigene Kosten durchführen will.

Im vorliegenden Fall wollte der Mieter auf eigene Kosten eine moderne Heizungsanlage installieren (Gas-Etagenheizung), weil die Wohnung teilweise mit Kachelöfen, teilweise noch mit einer alten Elektroheizung beheizt wurde.  (mehr …)

Von Sina, vor