Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten

Der Kläger war alleiniger Geschäftsführer sowie Mehrheitsgesellschafter der A GmbH und hatte Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von 50 % seiner letzten Vergütung. Die zur Finanzierung der Altersversorgung abgeschlossene Lebensversicherung war im Streitjahr bereits ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag in Höhe von rund 467.000 EUR wurde getrennt vom Betriebsvermögen der A GmbH angelegt. (mehr …)

Von Sina, vor