Schlangenlinie reicht nicht als Unterschrift – Unzulässigkeit einer Berufung

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat ein Rechtsanwalt eine Berufung eingelegt, die eine Unterschrift zeigt, die letztlich nur eine Schlangenlinie darstellt. In ständiger Rechtsprechung urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) aus, dass eine wirksame Unterschrift nur dann gegeben ist, wenn individuelle und charakteristische Merkmale gegeben sind und mindestens ein bis Weiterlesen…

Von Sina, vor