Auch ungeeichte Wasserzähler dürfen Basis einer Nebenkostenabrechnung sein

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom November 2010 (AZ: VIII ZR 11210) darf der Vermieter auch ungeeichte Wasserzähler zur Abrechnung von Wasserkosten benutzen. Im zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter für die Abrechnung der Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung Wasserzähler genutzt, deren Eichfrist schon abgelaufen war. Der Mieter hatte dies moniert und Abrechnung auf Quadratmeterbasis ohne Berücksichtigung der abgelesenen Zählerwerte verlangt. Mit diesem Verlangen ist er gescheitert. (mehr …)

Von Sina, vor