Einwendungsausschluss (§ 556 III 5 und 6 BGB) greift auch zu Lasten des Mieters, der nach dem Mietvertrag nur eine Pauschale zahlt und mithin gar keine Abrechnung zu erwarten hat

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 12.01.2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 148/10 greift der Einwendungsausschluss zu Lasten des Mieters aus § 556 III 5 und 6 BGB auch zu Lasten des Mieters, der für einige Mietvertragspositionen gar keine Vorauszahlungen, sondern nur eine Pauschale leistet, vom Vermieter aber trotzdem für diese Positionen eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat. (mehr …)

Von Sina, vor