Großvermieter muss seine Kündigungen künftig selbst schreiben – keine Erstattung der entsprechenden Anwaltskosten

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 06.10.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 271/09 kann ein gewerblicher Großvermieter keine außergerichtlichen Anwaltskosten für die Fertigung eines einfachen Kündigungsschreibens geltend machen. Als Wohnungsunternehmen, das über eine Vielzahl an Wohnungen verfügt, muss rechtlich geschultes Personal vorhalten, das auch ohne anwaltliche Hilfe in der Lage ist, in Weiterlesen…

Von Sina, vor