Vorrang des Nacherfüllungsanspruches gem. § 439 BGB

Der BGH (Urteil vom 12.01.2011 – VIII ZR 346/09) hatte wieder einmal über die Frage zu entscheiden, ob einem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz gem. §§ 437 Nr. 3, 280 ff. BGB zusteht, bevor er dem Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung aus § 439 BGB einräumt.

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin, die als gewerbliche Restwertkäuferin tätig ist, von der Beklagten einen unfallbeschädigten Pkw in einer Internet-Restwertbörse gekauft.

Auf einem der von der Beklagten ins Internet gestellten Fotos war eine Standheizung zu sehen, die allerdings in der Beschreibung des Fahrzeuges nicht als Zusatzausstattung angegeben war und nach dem Willen der Beklagten auch nicht mit veräußert werden sollte.  (mehr …)

Von Sina, vor