Luftverkehrssteuer / Luftverkehrsabgabe / Ticketsteuer verfassungswidrig

Der langersehnte Einführungserlass des Bundesministeriums der Finanzen für die Zollverwaltung über die Einführung der Luftverkehrssteuer ist veröffentlicht. Die Luftverkehrssteuer ist für jeden im Rahmen eines gewerblichen Passagiertransports beförderten Passagier zu zahlen und zwar vom Luftfahrtunternehmen.

Es bestehen in Literatur und Wissenschaft gravierende Bedenken hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit dieser Abgabe. Es stellt sich nämlich die Frage, ob die Luftverkehrssteuer überhaupt durch die Bundeskompetenz nach Art. 105 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG gedeckt ist. Die Luftverkehrssteuer ist keine auf sonstige motorisierte Verkehrsmittel bezogene Steuer, jedenfalls ist sie aber keine Verkehrssteuer im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG. Sie ist vielmehr eine Aufwandssteuer, da sie nicht an einen Akt des Rechtsverkehrs, sondern an die Zuweisung des Sitzplatzes, also an einen tatsächlichen Vorgang anknüpft. Sie stellt daher eine Aufwandssteuer dar und ist daher nicht durch die Gesetzgebungskompetenz gedeckt. (mehr …)

Von Sina, vor

Gute Neuigkeiten für Fliegerärzte – die Altersgrenze fällt

Die fliegerärztlichen Sachverständigen in der Bundesrepublik Deutschland dürfen nur bis zum 68. Lebensjahr tätig sein. Danach wird ihnen die Anerkennung entzogen. Durch diese Regelung hat es tragische persönliche Schicksale gegeben. Viele fliegerärztliche Sachverständige haben sich die fliegerärztliche Praxis neben der (kassenärztlichen) Allgemeinpraxis aufgebaut und wollten nach Übergabe der kassenärztlichen Praxis an einen Nachfolger weiterhin als Fliegerarzt tätig sein. Dieses wäre für den Fliegerarzt attraktiv, da er nicht von einem Tag auf den anderen in die Rente abgeschoben wird, sondern seinen Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten kann. Auch im Sinne der Flugsicherheit ist es sinnvoll, erfahrene Fliegerärzte, die gerne weiter tätig sein möchten, weiterhin die Tätigkeit zu gestatten. Wenn der Fliegerarzt sich weiter fortbildet und medizinisch „auf der Höhe“ ist, dann ist sein Erfahrungsschatz ein wichtiger Baustein für den flugmedizinischen Dienst. (mehr …)

Von Sina, vor

Luftverkehrsteuergesetz rechtswidrig – die Ticketsteuer oder Luftverkehrsabgabe, wie sie häufig fälschlich bezeichnet wird, unterfällt gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken

Kaum erlassen, schon bestehen gravierende Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der neu erlassenen Luftverkehrsabgabe.

Künftig soll jedes Luftfahrtunternehmen bei jedem Abflug eines Flugzeuges eine Luftverkehrsabgabe von € 8,00 pro Passagier bezahlen. Die Regelung begegnet gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Zunächst einmal ist gleich aus mehreren Gründen der Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG verletzt.

Weiterhin bestehen ernste Zweifel an der Verfassungsgemäßheit, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder verletzt sein dürfte. Gewichtige Stimmen in der Literatur gehen davon aus, dass das Gesetz keine Verkehrssteuer ist, so wie es die Bundesregierung gerne sehen würde, sondern eine Aufwandssteuer, für die die Länder zuständig sind. (mehr …)