Darf der Grundeigentümer den Abtransport eines gelandeten Ballons verhindern?

Nach der Außenlandung eines Ballons gibt es immer wieder einmal Streit mit dem Grundeigentümer des Landeplatzes. In Hamburg eskalierte dies jetzt in einem Fall soweit, dass der Landwirt die Zufahrt zum Feld mit seinem Geländewagen blockierte. Dies war Anlass für eine Überprüfung der zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse.

Die Eigentumsrechte eines Grundstückseigentümers, die auf Artikel 14 GG beruhen, sind gemäß § 25 LuftVG eingeschränkt. Der Luftfahrzeugführer eines Luftfahrzeuges, bei dem der Landeort nicht vorherbestimmt werden kann (Segelflugzeug, Ballon, Sicherheitslandung) hat das Recht zur Landung auf fremdem Boden. § 25 Abs. 2 räumt ihm das Recht ein, einen Wiederstart durchzuführen oder das Luftfahrzeug abzutransportieren. Der Eigentümer darf den Luftfahrzeugführer weder beim Abtransport noch beim Abflug behindern oder einschränken. (mehr …)

Kommt die Co-Piloten-Lizenz wieder?

Zur Zeit steht ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig zur Entscheidung an, bei dem es um die Co-Piloten-Lizenz für SPA-Flugzeuge (Single Pilot Aircraft) geht.

Früher war die Erteilung einer Co-Piloten-Lizenz gang und gäbe – ob ein Cessna Citation Jet, eine Metro SA 226 oder eine Beech King Air – auf all diesen Flugzeugen konnten neue Piloten zunächst eine Co-Piloten-Lizenz erwerben, also ein Checkflug auf der rechten Seite durchführen.  (mehr …)

Von Sina, vor

Mehrere Luftfahrtverstöße, die auf dem gleichen Fehler während desselben Fluges verwirklicht werden, sind eine Tateinheit im Sinne von § 19 OWiG (Parallelnorm zu § 52 stopp) und keine Tatmehrheit gemäß § 20 OWiG

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auf eine Rechtsbeschwerde hin über ein Urteil des Amtsgerichtes Darmstadt zu befinden gehabt.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatte einem Piloten vorgeworfen, aufgrund mangelnder Flugvorbereitung in Luftraum „C“ eingeflogen zu sein und dadurch ein anderes Luftfahrzeug behindert zu haben. Es wurden vom Bundesaufsichtsamt drei Bußgelder á € 600,00 verhängt. (mehr …)

Von Sina, vor