Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgehoben bei geringer Schadenshöhe
21.01.10 (Allgemein, Strafrecht, Verkehrsrecht / Bußgeldsachen)
Es entspricht der Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg, dass im Falle einer Unfallflucht regelmäßig die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen wird, wenn ein Sachschaden von über 1.500,00 € vorliegt. In diesen Fällen wird bereits vorab nach § 111 a StPO der Führerschein beschlagnahmt. Die Besonderheit in dem hier zu entscheidenden Fall – Geschäfts-Nr. 205 Gs [...]