Keine Haftung des Vermieters für die Stromkosten des Mieters

Nach einer aktuellen BGH-Entscheidung vom 02.07.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 316/13 haftet der Vermieter nicht für nicht bezahlte Stromkosten des Mieters.

Im vorliegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer sein Grundstück im Jahre 2007 an seinen Sohn verpachtet. Im Pachtvertrag war vorgesehen, dass der Pächter sich auf eigene Kosten mit Strom versorgt und sich hierzu beim zuständigen städtischen Stromversorger anmeldet. (mehr …)

Von Sina, vor

Mieter haften gemeinsam für Energieverbrauch

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 22.07.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 313/13 muss ein Mitmieter für den Stromverbrauch aufkommen, den der andere Mieter im Objekt verursacht hat. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter einer Wohnung den im Haus vorhandenen Gasanschluss genutzt und seine Wohnung geheizt, ohne mit dem zuständigen Versorger einen entsprechenden Liefervertrag abzuschließen. Dies fiel erst auf, als schon 6.900,00 € Rückstand an Gaskosten entstanden waren. Mitmieter der Wohnung war eine zweite Person, die in der Wohnung nie gelebt, sondern nur den Mietvertrag mit unterschrieben hatte. (mehr …)

Von Sina, vor