Übliche Haus- bzw. Umweltgeräusche berechtigen nicht zur Mietminderung
Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Hannover vom 01.10.2014 zum Aktenzeichen 412 C 8478/13 kann ein Mieter nicht wegen jedes Geräusches, das ihn in seiner Wohnruhe stört, die Miete mindern.
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Miete um 10 % gemindert, weil er in Intervallen in seiner Wohnung ein brummendes Geräusch vernahm, das in der Wand zwischen Schlafzimmer und Bad zu hören war. Mitarbeiter des Vermieters hatten sich auf die Suche nach dem Geräusch gemacht, konnten es aber nicht finden. Der Vermieter hat daraufhin die Mietminderungen eingeklagt. (mehr …)
