Schäden durch eigenen Hund muss Mieter ersetzen

Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 06.05.2014 zum Aktenzeichen 6 S 45/14 muss der Mieter auch bei gestatteter Hundehaltung bei Mietende dafür sorgen, dass die Schäden beseitigt werden, die sein Hund in der Wohnung angerichtet hat. Im vorliegenden Fall streiten die Parteien bei Mietende um Kratzer im Parkett, die der – genehmigte – Hund des Mieters angerichtet hatte. (mehr …)

Von Sina, vor

Wer ins Ausland will darf untervermieten

Nach einem BGH-Urteil vom 11.06.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 349/13 kann der Vermieter einem Mieter, der aufgrund eines Auslandsaufenthaltes beruflich für einige Zeit seine Wohnung nicht nutzen kann, die Untervermietung der Wohnung nicht verbieten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter nicht die komplette Wohnung untervermietet, sondern sich ein Zimmer zurückbehält und nur Teile der Wohnung weitergibt. (mehr …)

Von Sina, vor