Entzug der Lizenz durch das Luftfahrt-Bundesamt wegen der Auflage „OML“ rechtswidrig

Das Luftfahrt-Bundesamt hat etlichen Berufsluftfahrzeugführern, die die Auflage „OML“ im Tauglichkeitszeugnis haben, die Lizenz entzogen. Die Auflage „OML“ wird auferlegt, wenn beispielsweise nach einem Infarkt oder einer anderen medizinischen Problematik der Pilot zwar ein erhöhtes Ausfallrisiko aufweist, aber eben kein Ausfallrisiko, welches zur Fluguntauglichkeit führt. Dann nämlich darf er mit einem qualifizierten Co-Piloten fliegen, der, wenn sich das erhöhte Ausfallrisiko bewahrheitet, die Steuerung übernehmen kann. (mehr …)

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Finanzgerichte entscheiden zunehmend für eine Erstattungsfähigkeit der Mineralölsteuer bei Flügen für berufliche Zwecke

Auf einem Liter Flugbenzin lastet eine gewaltige Steuerlast: Zusätzlich zu den Steuern bei Treibstoffen für Kraftfahrzeuge, die bereits einen wesentlichen Teil des Treibstoffpreises ausmachen, lasten auf Treibstoffen für die Luftfahrt weitere Steuern, die zur Zeit rund € 0,72 pro Liter ausmachen. Der Liter AvGas kostet daher zwischen € 2,30 und € 2,60 pro Liter.  (mehr …)

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Luftsicherheitspläne für Luftfahrtunternehmen gemäß Verordnung (EU) Nr. 185/2010; § 9 LuftSiG

Zusammenwirken von § 9 LuftSiG; Verordnung (EG) 300/208 und VO (EU) 185/2010

Die Gesetzes- und Verordnungslage für die Erstellung von Luftsicherheitsplänen bzw. für die Einhaltung von Luftsicherheitsmaßnahmen ist verwirrend. In der Verordnung (EG) 300/208 ist normiert, dass jedes Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm aufstellt, es anwendet und fortentwickelt. In § 9 LuftSiG ist allerdings geregelt, dass die Verpflichtung, einen Luftsicherheitsplan vorzulegen auf Unternehmen beschränkt ist, die Luftfahrzeuge über 5,7t betreiben. (mehr …)

Von Sina, vor