Einzelvertragliche Verkürzung der Grundkündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB

Beim hier durch das Hessische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 14.06.2010 – 16 Sa 1036/09) zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob die in § 622 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BGB ermöglichte Verkürzung der Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB auch auf die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB anwendbar ist, so dass einzelvertraglich auch hiervon abgewichen werden kann.

Beim zunächst durch das Arbeitsgericht Darmstadt zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, zu wann eine arbeitgeberseitige Kündigung Wirkung entfaltete. (mehr …)

Probezeitkündigung – Schadenersatz – Entschädigungsanspruch

Das Landesarbeitsgericht Bremen (Urteil vom 29.06.2010 – 1 Sa 29/10) hatte über folgende Frage zu entscheiden: Steht die sog. „Ausschließlichkeitsanordnung“ des § 2 IV AGG, wonach für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz gelten, dem Entschädigungsanspruch nach § 15 II AGG entgegen?

Im hier zu entscheidenden Fall stritten die Parteien um einen Schadenersatz- bzw. Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit einer Probezeitkündigung.

Die beklagte Arbeitgeberin, ein Logistikunternehmen, hatte die klagende Arbeitnehmerin, die deutsche Staatsangehörige ist, jedoch mit einem russischen Akzent spricht, im Rahmen der Probezeit gekündigt. (mehr …)

Von Sina, vor

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einem Verbot der Handynutzung während der Arbeitszeit

In einem dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 30.10.2009 – 6 TaBV 33/09)vorliegenden Fall war zu entscheiden, ob das Verbot eines Arbeitgebers, während der Arbeitszeit private Handys benutzen zu dürfen, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt.

Im zu entscheidenden Fall hatte die beklagte Arbeitgeberin, ein Altenpflegeheim mit ca. 100 Mitarbeitern, die Nutzung von privaten Handys in der Vergangenheit auch während der Arbeitszeit weitestgehend erlaubt, Anfang Januar 2009 jedoch eine Dienstanweisung erlassen, die die Nutzung von privaten Handys während der Arbeitszeit verbot. Hiergegen hat sich der klagende Betriebsrat gewandt und die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Benutzung von privaten Mobiltelefonen um mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG handeln würde, so dass bei dessen Untersagung ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestünde. Hieraus resultiere ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrates. (mehr …)

Betriebsbedingte Kündigung – Unternehmerentscheidung – Konzern

Das Bundesarbeitsgericht (Urt.v. 23.04.2008 – 2 AZR 1110/06) hatte wieder einmal einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Frage der Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung ging.

Der klagende Arbeitnehmer war bei der beklagten Arbeitgeberin bzw. bei deren Rechtsvorgängerin seit 1992 als bauleitender Monteur tätig. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten wurde 2004 von einer Unternehmensgruppe erworben.

Ende April 2005 traf die Geschäftsleitung der beklagten Arbeitgeberin sodann die Entscheidung, dass spätestens ab Juni 2005 keine Bauleitung im Montagebereich mehr durchzuführen sei und diese Aufgabe an andere Unternehmen, sei es an Fremdunternehmen oder auch an Unternehmen aus der Unternehmensgruppe S, vergeben werden sollte.

Der klagende Arbeitnehmer wurde sodann freigestellt und betriebsbedingt gekündigt. Hiergegen wehrte sich der Kläger mittels Kündigungsschutzklage. Vor dem Arbeitsgericht wurde der Klage zunächst stattgegeben, auf die Berufung der beklagten Arbeitgeberin wurde die Klage abgewiesen.  (mehr …)

Von Sina, vor
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