Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen unwirksam

Eine betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen kann dann unwirksam sein, wenn in dem betroffenen Betrieb eine vertragliche Jahresarbeitszeitregelung getroffen wurde, nach der Guthabenstunden angespart werden können.

Das BAG (Urt. v. 08.11.2007 – 2 AZR 418/06) hatte die Frage zu entscheiden, ob eine betriebsbedingte Kündigung (§ 1 II 1 KSchG) aus Witterungsgründen wirksam ist.  (mehr …)

Von Sina, vor

Unwirksamkeit einer Vertragsstraferegelung wegen Schwarzarbeit im Bauwerkvertrag

Sieht eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauwerkvertrages enthaltene Vertragsstrafenklausel vor, dass der Auftragnehmer für den Einsatz von Schwarzarbeitern eine Vertragsstrafe zu zahlen habe, stellt dies eine unangemessene Benachteiliung des Auftragnehmers dar, sofern die Vertragsstrafeklausel keine Begrenzung der verwirkten Vertragsstrafe der Höhe nach enthält. (mehr …)

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