Fliegen unter Alkoholeinfluss führt zur Leistungsfreiheit

StandardEs wird immer wieder diskutiert, was eigentlich geschieht, wenn ein Pilot unter Alkoholeinfluss fliegt. Teilweise wird nach Schadensfällen eingewandt, dass ja die Blutalkoholkonzentration nicht so hoch gewesen sei und eine Leistungsbeeinträchtigung auch gar nicht stattgefunden habe, oder dass es ja keine verbindlichen Grenzwerte gäbe.

Aus den Erkenntnissen der internationalen Flugmedizin ergibt sich, dass bereits bei einem BAK-Wert von 0,2 Promille messbare und ab 0,35 Promille deutliche Leistungsbeeinträchtigungen des Flugzeugführers festzustellen sind. (mehr …)

Gemeinschaftliche Alkoholfahrt führt zu gemeinschaftlicher Haftung nach §§ 823 Abs. 1, 830, 840 Abs. 1 BGB für einen eingetretenen Fahrzeugschaden

Das Landgericht Itzehoe hat in Fortsetzung ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jetzt noch einmal ausgeurteilt, dass jemand, der an einer Alkoholfahrt teilnimmt, mithaftet, wenn es auf der Alkoholfahrt zu einem Unfall kommt. Im entschiedenen Fall waren Fahrer und Beifahrer nicht nur alkoholisiert, das Fahrzeug war auch nicht zugelassen und es war unterschlagen, Weiterlesen…

Von Sina, vor
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