Der Begriff „Schaden“ in Art. 22 Abs. 2 des Montrealer Abkommens vom 28.05.1999 umfasst hinsichtlich des Gepäckschadens sowohl materielle als auch immaterielle Schäden.

In einer Entscheidung vom 06. Mai 2010 hat der Europäische Gerichtshof EuGH ausgeurteilt, dass die Haftung der Luftfahrtunternehmen für aufgegebenes Reisegepäck nach Art. 22 Abs. 2 des Montrealer Abkommens begrenzt ist und die Haftungshöchstgrenze von 1.000,– Sonderziehungsrechten eine Höchstgrenze für den gesamten Schaden darstellt. Dieser Schaden kann sich aus materiellen und immateriellen Schäden zusammensetzen. (mehr …)

Schadenersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere Reparatur in einer „freien Fachwerkstatt“ anstatt in einer markengebundenen Fachwerkstatt

Der BGH (vgl. Urteil vom 22.06.2010 – VI ZR 302/08) hatte wieder einmal einen Fall zu entscheiden, bei dem es um die Frage ging, ob sich der Geschädigte eines Verkehrsunfalles von der in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hinsichtlich des Ersatzes der von ihm erlittenen Schäden bei der Abrechnung auf fiktiver Basis darauf verweisen lassen muss, dass er – der Geschädigte – nicht die Kosten einer markengebundenen Reparaturwerkstatt ersetzt verlangen könne, sondern nur denjenigen Betrag, den eine „freie Fachwerkstatt“ in Rechnung stellen würde.  (mehr …)

Von Sina, vor

Fluglehrer und Flugschüler fliegen meistens unversichert

Was viele Flugschüler und Fluglehrer nicht wissen:

Für sie ist meistens nur eine Sitzplatz-Unfallversicherung abgeschlossen, die nur einen pauschalierten Schadensersatz für Invalidität und Tod bietet.

Wird der Flugschüler bei einem Schulungsunfall verletzt, so besteht hierfür regelmäßig kein Versicherungsschutz. In der Passagier-Haftpflichtversicherung besteht nämlich keine Deckung für den Flugschüler.  (mehr …)

Von Sina, vor
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