Keine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen bei falscher Abrechnung (Änderung der BGH-Rechtsprechung)

Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 15.05.2012 zum Aktenzeichen XIII ZR 246/11 setzt die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen ab sofort eine inhaltlich richtige Nebenkostenabrechnung voraus. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH war für die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen lediglich eine formell richtige Abrechnung erforderlich. Diese Entscheidung des BGH war in der Literatur mehrfach auf Kritik gestoßen, z. B. Langenberg in Schmidt-Futterer, § 560 BGB, Rn. 44 oder Lammell Wohnungswirtschaft und Mietrecht 2008, S. 210. Der BGH hat sich nun erneut mit dieser Rechtsfrage befasst und führt jetzt aus, dass er an seiner bisherigen Auffassung nicht festhalte. (mehr …)

Von Sina, vor

Nebenkostenabrechnung: Gemeinsame Abrechnung bei gemeinsamer Fernwärme zulässig

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 02.02.2011, Aktenzeichen VIII ZR 151/10, kann ein Vermieter zwei Gebäude als Wirtschaftseinheit zusammenfassen, wenn sie von einem gemeinsamen Fernwärmeanschluss versorgt werden.

Der Streit zwischen Vermieter und Mieter war entbrannt, weil der Vermieter bei der Abrechnung den gesamten Gebäudekomplex als Wirtschaftseinheit zugrunde gelegt hatte, was der Mieter beanstandete. Er berief sich darauf, dass es im Mietvertrag keinen entsprechenden Hinweis auf eine Abrechnung zusammen mit dem Nachbargebäude gab und meinte, dass der Vermieter dann eine solche Wirtschaftseinheit nicht bilden kann. (mehr …)

Von Sina, vor