Allgemein
Gefährliches Wespennest darf Mieter bei Gefahr im Verzuge sofort auf Vermieterkosten entfernen lassen
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 19.02.2014 zum Aktenzeichen 13 C 2751/13 darf der Mieter, wenn er den Vermieter telefonisch nicht erreichen kann, ein gefährliches Wespennest in Balkonnähe auf Vermieterkosten sofort entfernen lassen, ohne dem Vermieter hier eine Erledigungsfrist zu setzen. (mehr …)