Nicht ganz selten ist es, dass Mieter ihren Balkon mit selbst gezogenen Bäumchen bepflanzen. Was aber passiert, wenn die Pflanze zu einem richtigen Baum heranwächst? Über den Fall, dass ein Mieter vor Jahren auf der Loggia seiner Wohnung einen Bergahorn gepflanzt hatte, der nun schon über das Dach des Hauses hinausragte, hatte kürzlich das Landgericht München (Az. 31 S 12371/16 Beschluss v. 08.11.2016) zu entscheiden. Das Landgericht führte aus, dass das Pflanzen eines Baumes nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gem. § 535 BGB gehört. Dieses bedeutet, dass ein Mieter eine Pflanze, die eigentlich nicht für den Balkonbewuchs geeignet ist und über dessen Umfang hinaus wächst, zu entfernen hat. Der Gesichtspunkt des Umweltschutzes hat hiergegen zurückzutreten. Mieter, die solche Pflanzen auf ihrem Balkon ziehen, sollten mithin darauf achten, dass die Pflanze den Umfang sonstiger Balkonpflanzen nicht überschreitet.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de