Das Landgericht Itzehoe hat in Fortsetzung ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jetzt noch einmal ausgeurteilt, dass jemand, der an einer Alkoholfahrt teilnimmt, mithaftet, wenn es auf der Alkoholfahrt zu einem Unfall kommt. Im entschiedenen Fall waren Fahrer und Beifahrer nicht nur alkoholisiert, das Fahrzeug war auch nicht zugelassen und es war unterschlagen, d.h. wurde ohne Wissen des Eigentümers benutzt.

Der eine Täter hat sich damit verteidigt, nicht gefahren zu sein – dieses ist aber unerheblich, mangels Vorliegen maßgeblicher anderer Gesichtspunkte ist von einer hälftigen Haftung auszugehen.

mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg

 

2012062601